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AGB CNC SKILLS

CNC Auftragsarbeiten

Version 1, gültig ab 1.1.2025

1. Allgemeines

CNC SKILLS bietet Kunden das Aufbereiten von Daten und ausführen von CNC Auftragsarbeiten.

2. Vertragsgegenstand

CNC SKILLS bearbeitet Materialen nach den Vorlagen vom Kunde. Dies beinhaltet auch das Aufbereiten der Dateien.

Der genaue Vertragsgegenstand und der Umfang der Leistungen (Datei aufbereiten, Materialkosten, Maschine einrichten, Werkstück bearbeiten und Transport) ergeben sich aus der Offerte und den vorliegenden AGB. Diese Dokumente sind integrale Bestandteile des Vertrages.

Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, geht die Offerte den AGB vor. Besondere, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Diese gehen in der Geltungsordnung den anderen Vertragsbestandteilen vor.

3. Rechte

Die Rechte an den vom Kunden zugesendeten Daten verbleiben beim Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass er die Rechte zur Verwendung, Nutzung und Veröffentlichung der von ihm beigebrachten Daten (Texte, Bilder, Logos etc.) besitzt und keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt CNC SKILLS von allen Ansprüchen wegen Verletzung der Rechte Dritter frei.

4. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen CNC SKILLS und dem Kunden kommt durch die Rückgabe der unterzeichneten Offerte oder durch ein signiertes Mail, sowie 50% Akontozahlung zustande. Der Beginn der Leistungspflichten bestimmt sich nach der Offerte.

5. Pflichten des Kunden

Rechtmässigkeit und Richtigkeit der Produkte

Der Kunde gewährleistet, dass seine beauftragte CNC Auftragsarbeit resp. Produkt, keine bestehenden Gesetze der Schweiz verstossen, insbesondere nicht gewaltverherrlichender, rassistischer oder pornographischer Art sind.

Der Kunde verpflichtet sich weiter, sämtliche wettbewerbsrechtlichen, alle fernmelderechtlichen sowie nationalen und internationalen urheberrechtlichen Vorschriften einzuhalten und auch sonst nicht Rechte Dritter zu verletzen.

Der Kunde stellt CNC SKILLS von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Pflichten frei.

Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit, Richtigkeit des Produktes liegt ausschliesslich beim Kunden.

Sollten CNC SKILLS ernst zu nehmende Hinweise auf rechtswidrige Produkte des Kunden vorliegen, wird CNC SKILLS den Kunden darüber informieren und den CNC Auftrag stornieren.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CNC SKILLS im Falle von rechtswidrigen Inhalten oder Machenschaften, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, gegebenenfalls dessen Identität Dritten (insb. den Strafverfolgungsbehörden) bekannt geben kann und muss.

Informations- und Mitwirkungspflichten

Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Leistungserbringung von Bedeutung sind.

Der Kunde bezeichnet gegenüber CNC SKILLS eine entscheidfähige Kontaktperson und eine Stellvertretung. Der Kunde kontrolliert das Produkt und bestätigt die Richtigkeit, wenn er nicht innert 10 Arbeitstagen sich bei CNC SKILLS schriftlich per Mail meldet.

Die Vertragsparteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfüllung des Vertrags gefährden könnte.

6. Vergütung

Allgemeines

Die Vergütung bestimmt sich nach der Offerte. Wurden CNC SKILLS nicht sämtliche zur Offertstellung erforderlichen Daten und Informationen zur Kenntnis gebracht oder haben sich diese nach der Offertstellung verändert, bleibt eine Erhöhung der in der Offerte genannten Vergütung ausdrücklich vorbehalten.


Die Bezahlung der Offerte resp. des Auftrags wird 50% im Voraus geleistet. Der restlicher offener Betrag wird nach erhalt des Produkts resp. Rechnung beglichen.


Abgeltung weiterer Leistungen nach Aufwand

Sämtliche im Leistungsumfang der unterzeichneten Offerte nicht ausdrücklich ausgewiesenen, vom Kunden zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen von CNC SKILLS werden zu den in der Offerte genannten Stundenansätzen in Rechnung gestellt.


Stundenansätze und Spesen

Die Regelung der Stundenansätze und Spesen erfolgt in der Offerte. Dem Kunden werden ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ausgewiesene Spesen und Nebenkosten gemäss effektiven Auslagen in Rechnung gestellt.

Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen sind ohne gegenteiligen Vermerk innert 30 Tagen zu bezahlen. Zahlt der Kunde auch nach zweimaliger Mahnung mit einer erneuten Fristansetzung von je 15 Tagen nicht, kann CNC SKILLS über Staatlich und Privat Institutionen den Kunden belangen.

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

7. Termine

Termine werden individuell und schriftlich vereinbart. Sie werden angemessen verschoben, falls:

- CNC SKILLS Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;

- der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich Vereinbarten verlangt;

- der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;

- Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von CNC SKILLS liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen.

CNC SKILLS informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.

Werden Termine ohne Verschulden von CNC SKILLS nicht eingehalten, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder CNC SKILLS wegen des entstandenen Schadens verantwortlich zu machen. Sind die Verzögerungen nachweisbar von CNC SKILLS verschuldet, hat der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt CNC SKILLS bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, kann der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten und vom Vertrag zurücktreten.

8. Abnahme

Der Kunde verpflichtet sich, das fertige Produkt nach erhalt zu prüfen und allfällige Mängel und Einwände schriftlich und mit Fotos festzuhalten und sich innert 10 Werktagen bei CNC SKILLS zu melden. Bleibt die fristgerechte Beanstandung aus, gilt das fertige Produkt als abgenommen.

9. Gewährleistung, Verfügbarkeit und Haftung

Gewährleistung

CNC SKILLS steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass auch bei sorgfältiger Arbeitsweise Fehler oder Mängel nicht vollständig vermieden werden können. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Verfügbarkeit

Eine Garantie für eine jederzeitige Verfügbarkeit von CNC SKILLS Auftragsarbeiten und Material kann nicht übernommen werden.

Haftung

CNC SKILLS haftet für vom Kunden nachgewiesene direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind, wenn diese Schäden durch CNC SKILLS grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.

Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. CNC SKILLS haftet insb. nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Schaden am Produkt.

Weiter besteht keine Haftung, wenn Schäden auf nicht beeinflussbare Ursachen (insbesondere höhere Gewalt, von beigezogenen Internet Service Provider zu verantwortende Störungen, Hackerangriffe etc.) oder auf andere, durch den Kunden zu vertretende Gründe zurückzuführen sind.

10. Auftrag Stornieren

Nach Eingang der Akontozahlung kann der CNC Auftrag nicht mehr storniert werden.

CNC SKILLS kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere zu, wenn das Produkt rechts- oder zweckwidrig verwendet wird oder wenn die vorliegenden AGB trotz schriftlicher Mahnung fortgesetzt missachtet werden. In solchen Fällen bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.

11. Vertraulichkeit und Datensicherung

Die Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

CNC SKILLS sichert die Dateien und Inhalte des Kunden bei bedarf.

12. Schlussbestimmungen

Übertragung von Rechten auf Dritte

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von CNC SKILLS auf Dritte übertragen werden.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

CNC SKILLS kann die AGB jederzeit ändern. Sie versieht die AGB mit einer Versionenangabe. Die jeweils verbindliche Fassung ist unter http://www.cnc-skills.ch einseh- und ausdruckbar.

Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.

Teilnichtigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertragsverhältnisses im Übrigen nicht berührt. Die Ver­tragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nich­tigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

Streitbeilegung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls diese interne Streitbeilegung scheitert, kann auf Wunsch einer der Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden.

Gerichtsstand

Falls beim Streitbeilegungsversuch keine Einigung zustande kommt, kann für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der ordentliche Richter am Sitz von CNC SKILLS angerufen werden. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

Rechtswahl

Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) wird ausgeschlossen.

 

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